Lebensmittelkennzeichnung: Inhaltsstoffe und Zutaten
Häufige Fragen (FAQs) zu den Inhaltsstoffen und Zutaten
Von entalkoholisierten, also alkoholfreien Weinen (< 0,5 %vol.) kennen wir es bereits seit langem, dass dort eine Zutatenliste aufgeführt ist und fragen uns: Ist dem Wein etwas hinzugefügt worden? Damals, wie heute lautet die Antwort: Nein! Weder Wein noch entalkoholisierten Wein wurde jemals etwas hinzugefügt, dass nicht der Weinbereitung dient. Die alkoholfreien Weine unterlagen dem Lebensmittelrecht und stellten bis Ende 2023 eine Ausnahme dar, dass sie nach dem Weingesetz als „Wein“ bezeichnet, werden durften. Nach der Lebensmittelverordnung müssen Inhaltsstoffe (Zutatenliste), Allergene auf dem Etikett aufgeführt werden, ebenso die Nährwertdeklaration. Mit der Verordnung (EU) 2021/2117 die ab Dezember 2023 in Kraft trat, trifft dass jetzt auch auf jeden Wein zu. Allerdings haben alle Länder der EU zunächst eine Ausnahmeregelung getroffen und eine Übergangszeit beschlossen, sodass den Winzern, Weinkellereien, eben allen Weinproduzenten mehr Zeit verschafft wurde, der Deklaration nachzukommen, ob auf dem Etikett oder über dem sogenannten E-Lable (QR-Code) das vollständige Zutatenverzeichnis und die detaillierte Nährwertdeklaration bereitgestellt wird. Wobei Allergene Substanzen, wie z.B. Sulfite, müssen explizit und gut sichtbar immer auf dem Etikett aufgeführt werden. Diese Regelung soll die Transparenz für Verbraucher erhöhen.
Was muss deklariert werden?
Zutatenliste
- Trauben (als Hauptbestandteil)
- Zucker (wenn zur Anreicherung verwendet)
- Säuren (z.B. Weinsäure, Milchsäure)
- Hefen
- Schwefeldioxid/Sulfite (sind separat als Allergen zu kennzeichnen, gehören aber auch zur Zutatenliste, falls zugesetzt)
- Andere zugesetzte Stoffe: wie z.B. Gelatine, Eiweiß (wenn zur Klärung verwendet und noch enthalten). Wenn bestimmte Stoffe während der Produktion verwendet, aber vollständig entfernt werden und keine Spuren hinterlassen, müssen sie in der Regel nicht gelistet werden.
Allergene
- Sulfite: Dies ist der häufigste Allergikerhinweis bei Wein (z.B. "Enthält Sulfite").
- Ei- und Milcherzeugnisse: Wenn diese zur Klärung verwendet wurden und Spuren im Endprodukt verbleiben, müssen sie ebenfalls gekennzeichnet werden.
Nährwertdeklaration
Nährwertdeklaration:
- Brennwert (Energie in Kilojoule (kJ) und Kilokalorien (kcal))
- Fett
- gesättigte Fettsäuren
- Kohlenhydrate
- Zucker
- Eiweiß
- Salz
Wie bereits erwähnt, müssen der Brennwert und die Allergene direkt auf dem physischen Etikett stehen. Die vollständige Zutatenliste und die detaillierte Nährwerttabelle können über einen QR-Code (e-Label) bereitgestellt werden, der auf eine Webseite mit den entsprechenden Informationen verlinkt. Es ist nicht zwingend notwendig, die gesamte Zutaten- und Nährwerttabelle auf das Flaschenetikett zu drucken.