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Häufige Fragen

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Lebensmittelkennzeichnung: Inhaltsstoffe und Zutaten

Häufige Fragen (FAQs) zu den Inhaltsstoffen und Zutaten 


Von entalkoholisierten, also alkoholfreien Weinen (< 0,5 %vol.) kennen wir es bereits seit langem, dass dort eine Zutatenliste aufgeführt ist und fragen uns: Ist dem Wein etwas hinzugefügt worden? Damals, wie heute lautet die Antwort: Nein! Weder Wein noch entalkoholisierten Wein wurde jemals etwas hinzugefügt, dass nicht der Weinbereitung dient. Die alkoholfreien Weine unterlagen dem Lebensmittelrecht und stellten bis Ende 2023 eine Ausnahme dar, dass sie nach dem Weingesetz als „Wein“ bezeichnet, werden durften. Nach der Lebensmittelverordnung müssen Inhaltsstoffe (Zutatenliste), Allergene auf dem Etikett aufgeführt werden, ebenso die Nährwertdeklaration. Mit der Verordnung (EU) 2021/2117 die ab Dezember 2023 in Kraft trat, trifft dass jetzt auch auf jeden Wein zu. Allerdings haben alle Länder der EU zunächst eine Ausnahmeregelung getroffen und eine Übergangszeit beschlossen, sodass den Winzern, Weinkellereien, eben allen Weinproduzenten mehr Zeit verschafft wurde, der Deklaration nachzukommen, ob auf dem Etikett oder über dem sogenannten E-Lable (QR-Code) das vollständige Zutatenverzeichnis und die detaillierte Nährwertdeklaration bereitgestellt wird. Wobei Allergene Substanzen, wie z.B. Sulfite, müssen explizit und gut sichtbar immer auf dem Etikett aufgeführt werden. Diese Regelung soll die Transparenz für Verbraucher erhöhen.

Inhalt:

Was muss deklariert werden?  

  • Zutatenliste
  • Allergene
  • Nährwertdeklaration

Zutaten und Inhaltsstoffen

  • Ascorbinsäure
  • Carboxymethylcellulose
  • Dimethyldicarbonat (DMDC)
  • Metaweinsäure
  • Schwefeldioxid (SO2)
  • Sulfite

Was muss deklariert werden?

Zutatenliste

Es muss eine vollständige Liste aller im Produktionsprozess verwendeten Zutaten aufgeführt werden. Das betrifft beispielsweise:
  • Trauben (als Hauptbestandteil)
  • Zucker (wenn zur Anreicherung verwendet)
  • Säuren (z.B. Weinsäure, Milchsäure)
  • Hefen
  • Schwefeldioxid/Sulfite (sind separat als Allergen zu kennzeichnen, gehören aber auch zur Zutatenliste, falls zugesetzt)
  • Andere zugesetzte Stoffe: wie z.B. Gelatine, Eiweiß (wenn zur Klärung verwendet und noch enthalten). Wenn bestimmte Stoffe während der Produktion verwendet, aber vollständig entfernt werden und keine Spuren hinterlassen, müssen sie in der Regel nicht gelistet werden.

Allergene

Bestimmte Allergene müssen explizit und gut sichtbar auf dem Etikett angegeben werden. Die wichtigsten sind:
  • Sulfite: Dies ist der häufigste Allergikerhinweis bei Wein (z.B. "Enthält Sulfite").
  • Ei- und Milcherzeugnisse: Wenn diese zur Klärung verwendet wurden und Spuren im Endprodukt verbleiben, müssen sie ebenfalls gekennzeichnet werden.

Nährwertdeklaration

Nährwertdeklaration: 

Eine Nährwerttabelle muss folgende Angaben umfassen:
  • Brennwert (Energie in Kilojoule (kJ) und Kilokalorien (kcal))
  • Fett
  • gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • Zucker
  • Eiweiß
  • Salz

Wie bereits erwähnt, müssen der Brennwert und die Allergene direkt auf dem physischen Etikett stehen. Die vollständige Zutatenliste und die detaillierte Nährwerttabelle können über einen QR-Code (e-Label) bereitgestellt werden, der auf eine Webseite mit den entsprechenden Informationen verlinkt. Es ist nicht zwingend notwendig, die gesamte Zutaten- und Nährwerttabelle auf das Flaschenetikett zu drucken.

Zutaten und Inhaltsstoffe

Wir führen Ihnen hier die gängigsten und teils unbekannte Zutaten, Inhaltsstoffe auf.

Ascorbinsäure

oder L-Ascorbinsäure, was der chemische Name für Vitamin C ist. Der Buchstabe "L" bezieht sich auf die chemische Struktur und unterscheidet sie von der synthetischen D-Form, die keine Vitamin-C-Wirkung besitzt.
Ascorbinsäure ist farb- und geruchlos, liegt als kristalliner Feststoff mit saurem Geschmack, der gut wasserlöslich ist, vor. Sie wird als Antioxidationsmittel, also Konservierungsstoff und oder zur Farbstabilisierung verwendet.
L-Ascorbinsäure hat die E-Nummer E 300.

Carboxymehylcellulose

Carboxymethylcellulose (CMC), ein Zusatzstoff, der unter der E-Nummer E 466 geführt wird, dient zur Verhinderung von Weinsteinbildung. Vor der Abfüllung zum Wein gegeben, können auch so junge Weine früh abgefüllt werden, ohne das Risiko zu haben, dass sich Weinstein ausbildet, Weinstein ist die harmlose, kristalline Ablagerungen von Kaliumbitartrat. Obwohl geschmacklich neutral, wird Weinstein von vielen Verbrauchern als unschön empfunden.
CMC beeinflusst weder den Geruch noch den Geschmack.

Dimethyldicarbonat

ist eine synthetisch hergestellte, klare Flüssigkeit, die in der Lebensmittelindustrie als Konservierungsmittel eingesetzt wird. DMDC wird häufig in alkoholfreien Getränken, Fruchtsäften, Wein und anderen Getränken eingesetzt, um deren Haltbarkeit zu verlängern. Es wird zur Kaltentkeimung eingesetzt, da Mikroorganismen wie Hefen, Bakterien und Schimmelpilze effektiv abgetötet werden. Es ist als Lebensmittelzusatzstoff mit der E-Nummer E242 zugelassen. DMDC zersetzt sich schnell in Methanol und Kohlendioxid, die natürliche Bestandteile entalkoholisierter Weine sind. Aufgrund dieser schnellen Zersetzung muss DMDC nicht auf dem Etikett des Endprodukts deklariert werden.

Metaweinsäure

Metaweinsäure ein Hilfsmittel in der modernen Weinbereitung, um die Kristallisation von Weinstein in abgefüllten Weinen kurz- bis mittelfristig zu verhindern, damit wird eine frühe Füllung junger Weine ermöglicht. Die Metaweinsäure eine chemische Verbindung, die als Lebensmittelzusatzstoff (E 353) zugelassen ist. Sie ist leicht löslich, geschmacksneutral und führt auch nicht zu Trübungen. Im Laufe der Zeit zerfällt sie wieder in normale Weinsäure.

Schwefeldioxid (SO2)

ist ein vielseitiger Konservierungsstoff, der in der Lebensmittelindustrie weit verbreitet ist. Er hemmt das Wachstum von Bakterien, Hefen und Schimmelpilzen, hat eine antioxidative und enzymhemmende Wirkung. Diese Eigenschaften verlängern die Haltbarkeit von Lebensmittel und schützt vor Verfärbungen. Schwefeldioxid ist ein traditioneller Konservierungsstoff im Weinbau, der vor unerwünschter Oxidation und mikrobiellem Verderb schützt. Insbesondere bei Asthmatikern, empfindlichen Personen, kann SO2 zu allergischen Reaktionen führen. Schwefeldioxid selbst hat die E-Nummer E220.

Sulfite

Wein hat meist den Zusatz "enthält Sulfite". Dieser Allergenhinweis muss deklariert werden, sobald der Gehalt von 10 mg/l Schwefeldioxid (SO2) überschritten wird. Sulfite sind Salze der schwefligen Säure. Wein enthält in der Regel Sulfite, da sie während der Gärung auf natürliche Weise entstehen. Salze, die Schwefeldioxid freisetzen, haben die E-Nummern E221 bis E228.

2025-07-15

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