Ausgewählte Standorte, geringer Ertrag und Handlese sind Garanten
der überragenden Qualität dieser Weine. Sie dürfen erst knapp ein Jahr
nach der Ernte - frühestens jeweils am 1. September des auf die Ernte
folgenden Jahres - verkauft werden. Damit der Wein Zeit zur Reife hat.
Um welchen Jahrgang es sich handelt, muss auf dem Etikett zu lesen
sein.
Dies sind die Kriterien, die Top-Qualität sicher stellen:
Der Verbraucher erfährt, aus welcher abgegrenzten
Weineinzellage die Trauben kommen. Diese müssen die Weinerzeuger bei
Behörden als "Selections-Weinberge" anmelden und kennzeichnen lassen.
Damit wird dem Terroir-Gedanken Rechnung getragen. Die Einflüsse des
Bodens und des Kleinklimas finden sich in den individuellen Weinen
wieder. Es sind Weinpersönlichkeiten.
Der natürliche Alkoholgehalt muss bei 12,2 % vol liegen. Das ist Auslese-Qualität!
Die Erträge sind rigoros begrenzt: 60 hl/ha (das sind bescheidene
60 Liter Ertrag aus 100 Quadratmeter Rebland) dürfen maximal geerntet
werden. Denn niedrigere Erträge bedeuten höhere Qualität. Gelesen
werden die Trauben in mühevoller Handarbeit -zur Selection des
Traubenmaterials. So wird verhindert, dass unreife oder faule Trauben
mitgeerntet werden.
Der Restzuckergehalt entspricht den Vorschriften für die bekannte
Bezeichnung "trocken". Folglich hat eine "Selection" weniger als neun
Gramm Restzucker pro Liter. Lediglich beim säurebetonten Riesling sind
bis zu 12 Gramm Restzucker möglich - für die perfekte Balance von Säure
und Süße.
Die Herkunft der Selectionsweine ist nachvollziehbar. Wer eine
"Selection" produziert, hat ein Privatweingut oder ist ein
Winzerzusammenschluss, wie etwa eine Winzergenossenschaft. Kellereien
haben vertragliche Absprachen mit Winzern ihres Vertrauens, die das
ausgesuchte Traubenmaterial bereitstellen.